Wohn- und Geschäftshaus in der Klever Oberstadt
900.000,00 € - 47533 Kleve - Anlage-/Investmentobjekte
Objektbeschreibung
Dieses Wohn- und Geschäftshaus in Kleve, gegenüber vom Einkaufszentrum EOC, hat eine sehr gute Lage. Das Haus wurde 1969/1970 errichtet und in den Jahren 2003/2004 saniert. Die Immobilie ist komplett vermietet und verfügt über 387 qm Wohn-/Nutzfläche, zuzüglich Keller und Garagen. Sowohl die gewerblichen Räumlichkeiten, wie auch die Wohnungen sind alle vermietet. Die Gewerbeeinheit besteht aus zwei Gasträumen, Toilettenanlage, Küche, Büro und Lager. Bei den insgesamt fünf Wohnungen handelt es sich um zwei 1-Zimmer-Appartements, zwei Wohnungen mit 2 Zimmern und eine Wohnung mit 3 Zimmern mit Balkon.
Zur Immobilie gehören auch Garagen, die über eine Seitenstraße zu erreichen sind. Parkplätze stehen direkt vor der Tür zur Verfügung. Energieausweis ist in Bearbeitung.
Lage
Die Gewerbeimmobilie befindet sich in der beliebten Klever Oberstadt an einer stark frequentierten Geschäftäftsstraße, die sich durch eine gute Infrastruktur auszeichnet. Alle Dinge des täglichen Lebens sind hier in unmittelbarer Nähe zu erreichen. Auch der Naherholungswert kommt nicht zu kurz. Der Reichswald ist in ca. 5 Fahrminuten zu erreichen.
Die Grenznähe zu den Niederlanden ist ein weiterer Pluspunkt, aber auch die Autobahnanschlüsse A3 und A57 hat man in 15 Fahrminuten erreicht.
Ausstattung
Ölheizung v. 2004 mit 13:000 Liter Öltank
Kunststofffenster mit Iso-Verglasung 1996
Balkon
unterkellert
Garagen
Energieausweisdaten
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Sonstiges
Gerne stehen wir Ihnen für eine Besichtigung oder weitere Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Besichtigungstermine ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich sind.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Exposé basieren auf den Informationen, die uns vom Eigentümer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernehmen wir daher nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag. Zwischenverkauf und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.