Klein, aber erschwinglich!
120.000,00 € - 47533 Kleve - Etagenwohnung

- Objekt-ID: 3298
- Objektart: Etagenwohnung
- Lage: 47533 Kleve
- Zimmer: 3
- Wohnfläche: ca. 54 m²
- Kaufpreis: 120.000,00 €
- Baujahr: 1954
- Provisionsfrei Nein
- Provision für Käufer 2,38 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
In einem Vierfamilienhaus in der Klever Oberstadt wird eine Eigentumswohnung im ersten Obergeschoss verkauft. Es handelt sich um eine drei Zimmer-Wohnung mit Küche und Tageslichtbad. Im Wohn- und Schlafbereich wurde Teppichboden verlegt, in der Küche heller Laminatboden. Die Immobilie ist das ideale Starterobjekt zur Eigentumsbildung oder auch hervorragend zur Vermietung geeignet. Zur Wohnung gehört ebenfalls ein eigener Kellerraum, sowie ein Gemeinschaftskeller für Waschmaschine und Fahrräder. Ein Energieausweis ist in Bearbeitung. Ein Energieausweis ist in Bearbeitung.
Lage
Die Wohnung befindet sich in der beliebten Klever Oberstadt, die sich durch eine gute Infrastruktur auszeichnet. Alle Dinge des täglichen Lebens sind hier in unmittelbarer Nähe zu erreichen. Auch der Naherholungswert kommt nicht zu kurz. Der Reichswald ist in ca. 5 Fahrminuten zu erreichen. Hier können Sie wandern, joggen oder
radfahren. Die Grenznähe zu den Niederlanden ist ein weiterer Pluspunkt, aber auch die Autobahnanschlüsse A3 und A57 hat man in 15 Fahrminuten erreicht.
Ausstattung
Gasetagenheizung
Kunststofffenster mit Iso-Verglasung
eigener Kellerraum
Gemeinschaftskeller für Wäsche und Fahrräder
Energieausweisdaten
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Sonstiges
Gerne stehen wir Ihnen für eine Besichtigung oder weitere Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Besichtigungstermine ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich sind.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Exposé basieren auf den Informationen, die uns vom Eigentümer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernehmen wir daher nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag. Zwischenverkauf und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.